In der Regel ist die öffentliche Hand (Staat, Gemeinde) für die Räumung der Straßen verantwortlich; die Räumung von Fußwegen wird meist über Gesetze und Verordnungen den Anliegern übertragen und von diesen oft auf ihre Mieter.
Was wir im Bereich Winterdienst für Sie tun:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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